Jeder Transport kann bei Kälbern großen Stress auslösen. In vielen Milchviehbetrieben ist es üblich, Kälber, die nicht zur eigenen Nachzucht genutzt werden, im Alter von zwei Wochen abzugeben. Aus tierärztlicher Sicht gelten besonders diese Tiere als „Tiere mit physiologischen Schwächen”. Aus diesem Grund wurde die Tierschutztransportverordnung geändert und das Mindesttransportalter von Kälbern von 14 auf 28 Tage angehoben. Somit verbleiben die Kälber etwa doppelt so lange auf dem Geburtsbetrieb.
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen untersucht im Rahmen einer Praxiserprobung im LBZ Echem die Umsetzung des Gesetzes in der Praxis. Der Fokus liegt auf folgenden Punkten:
- Wie entwickelt sich das Kalb und dessen Immunsystem bis zum Ende der vierten Lebenswoche?
- Was bedeutet es finanziell für den Landwirt, wenn Kälber ca. zwei Wochen länger auf dem Geburtsbetrieb bleiben?
Hintergrund und Details über das Projekt sowie erste Erkenntnisse können Sie dem Bericht entnehmen.